Kinder und Trottinett
Kinder geniessen im Strassenverkehrsrecht einen besonderen Schutz. Gerade Kinder unter sieben Jahren haben noch eingeschränkte motorische Fähigkeiten und nehmen ihre Umgebung nicht vollständig wahr ("defizitäre Wahrnehmung"). Das Risiko, zu verunfallen, ist für Kinder unter sieben Jahren höher als für ältere Kinder. Deshalb galten schon bisher für Kinder unter sieben Jahren besondere Verkehrsregeln. Das bewährt sich und soll deshalb so bleiben. Das ASTRA sieht denn auch keinen Anlass, diese Regeln zu ändern. Materiell die einzige vorgeschlagene Änderung ist, dass diese Regeln neu für "Kinder unter sieben Jahren" gelten sollen und nicht mehr für "vorschulpflichtige Kinder".
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